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   OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03   

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https://dejure.org/2004,16069
OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03 (https://dejure.org/2004,16069)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.2004 - 3 U 185/03 (https://dejure.org/2004,16069)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 3 U 185/03 (https://dejure.org/2004,16069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schadensersatzpflicht eines Architekten wegen mangelhaft erbrachter Planleistungen; Anforderungen an die Schadensersatzpflicht eines Architekten wegen fehlerhafter Ausübung der Bauaufsicht; Umfang der Ersatzpflicht eines Architekten wegen ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung bei vereinbarter höherer Bauqualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Architekt muss Koordinationspflichten ernst nehmen

  • IWW (Kurzinformation)

    Planungsleistungen - Vereinbarte Eigenschaften müssen eingehalten werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung bei vereinbarter höherer Bauqualität (IBR 2005, 162)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 769 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00

    Schadensersatzanspruch wegen einer mangelhaften Holzbalkendecke aufgrund von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Ulm vom 5. September 2003 (Az.: 4 O 79/00) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Ulm vom 5.9.2003 (4 O 79/00) wird wie folgt abgeändert:.

  • BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92

    Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Der Argumentation des Beklagten ist darin Recht zu geben, dass die Frage, ob die Verjährung unterbrochen wurde, sich grundsätzlich am prozessualen Streitgegenstandsbegriff zu orientieren hat (BGH NJW 93, 2439, 2440; NJW-RR 1994, 514, 515; NJW 1996, 117, 118; BGHZ 132, 240, 243; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 209 Rn. 13; MüKo-Grothe, 4. Aufl., § 209 Rn. 7).

    Wenn es um die Verjährung zu unterbrechen bereits ausreicht, dass nur Mangelerscheinungen beschrieben werden, um einen Mangel in den Streitgegenstand einzubeziehen (BGHZ 110, 101) und andererseits bereits wesensmäßig gleichartige Ansprüche als einheitlicher Streitgegenstand aufgefasst werden (BGH NJW 93, 2439, 2440), kann nichts anderes dann gelten, wenn lediglich ein Beurteilungsmaßstab für die Frage des Vorliegens eines Mangels verändert vorgetragen wird.

  • LG Lüneburg, 13.10.1995 - 3 O 408/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit der Kläger vom Beklagten die Erstattung der Kosten für die Vorprozesse gegen den Statiker beim Landgericht Ulm - 3 O 408/94 - und - 3 OH 7/94 - sowie Schadensersatz in Höhe von 60 % des Schadens verlangt, der durch die Abweichung der Holzbalkendecke über dem Wohnzimmer im Haus Str.

    Der Beklagte ist mit Einwendungen, die dahin gehen, er habe die Planung und Bauleitung nicht innegehabt oder entsprechende Informationspflichten an den Statiker verletzt, ausgeschlossen, da insoweit die Streitverkündungswirkung aus dem Vorprozess des Klägers mit dem Statiker (LG Ulm 3 O 408/94) gemäß §§ 74 Abs. 1, 78 ZPO greift (Thomas/Putzo, 25. Aufl., § 68 Rn. 5 ff).

  • OLG Frankfurt, 16.03.1990 - 2 U 117/88

    Muß der Architekt die Leistungen der Sonderfachleute überprüfen?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des planenden Architekten, die Planung des Statikers zu überprüfen (OLG Frankfurt NJW-RR 90, 1496).
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Der Argumentation des Beklagten ist darin Recht zu geben, dass die Frage, ob die Verjährung unterbrochen wurde, sich grundsätzlich am prozessualen Streitgegenstandsbegriff zu orientieren hat (BGH NJW 93, 2439, 2440; NJW-RR 1994, 514, 515; NJW 1996, 117, 118; BGHZ 132, 240, 243; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 209 Rn. 13; MüKo-Grothe, 4. Aufl., § 209 Rn. 7).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Höchstrichterlich ist in der Zwischenzeit auch geklärt, dass unter den gemäß § 635 BGB zu ersetzenden Schaden auch die Kosten der Hotelunterbringung zu fassen sind, die notwendig sind, um die Mangelbeseitigung durchführen zu können (BGH Urteil vom 10.04.2003, Az.: VII ZR 251/02).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Der Argumentation des Beklagten ist darin Recht zu geben, dass die Frage, ob die Verjährung unterbrochen wurde, sich grundsätzlich am prozessualen Streitgegenstandsbegriff zu orientieren hat (BGH NJW 93, 2439, 2440; NJW-RR 1994, 514, 515; NJW 1996, 117, 118; BGHZ 132, 240, 243; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 209 Rn. 13; MüKo-Grothe, 4. Aufl., § 209 Rn. 7).
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69

    Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Dies bedeutet zwar nicht, dass er dessen fachliche Arbeit wiederholen und eine rechnerische Überprüfung durchführen muss (Werner/Pastor, 10. Aufl., Rn. 2464 m.w.N.), er hat jedoch zu überprüfen, ob der Statiker von den richtigen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH BauR 1971, 265).
  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Der Argumentation des Beklagten ist darin Recht zu geben, dass die Frage, ob die Verjährung unterbrochen wurde, sich grundsätzlich am prozessualen Streitgegenstandsbegriff zu orientieren hat (BGH NJW 93, 2439, 2440; NJW-RR 1994, 514, 515; NJW 1996, 117, 118; BGHZ 132, 240, 243; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 209 Rn. 13; MüKo-Grothe, 4. Aufl., § 209 Rn. 7).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 8/89

    Verwendungsersatzansprüche des Landpächters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03
    Die Falschbezeichnung ist jedoch unschädlich, wenn der entsprechende Wille erkennbar ist (BGH WM 1991, 107; Zöller-Vollkommer, 23. Aufl., § 310 Rn. 1, § 304 Rn. 18a).
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